Sie sollten es sich wert sein, in Ihre Gesundheit zu investieren. Gleichwohl kann die Abrechnung entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten zur Rückerstattung durch Ihre Krankenversicherung erfolgen.
Privat Versicherte können die Behandlungskosten entsprechend ihres Tarifen erstattet bekommen (Abrechnung nach GeBüH). Gleiches gilt für Gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung mit Heilpraktikertarif.
Falls keine dieser Möglichkeiten zutreffen sollte, fällt ein Honorar von 90€ pro Stunde an.
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, Satzungsleistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Bitte fragen Sie unter dem Stichwort „Erstattung osteopathischer Behandlung“ bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung nach.
Bitte beachten Sie: Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, sind kostenpflichtig.